Logo
HomeFirmenphilosophieFaktenUnser ServiceKontaktaufnahme
point Fakten
point Auf welcher Grundlage arbeiten wir?
Die Direkt-Wert GmbH setzt sich konsequent für Ihr Recht gegenüber Versicher-
ungs- und Bausparkonzernen ein. Als einzelner Verbraucher ist es sehr schwierig,
ohne das entsprechende Know How, die notwendige Zeit und die finanziellen Mittel,
Ihr Recht durchzusetzen. Schließen Sie sich einem starken Partner an, der über
die passende juristische Koordination verfügt.
_____________________________________________________________________

pointMai 2001:
Der Bundesgerichtshof erklärt die
Rückkaufwert-Klauseln von Versicher-
ern für unwirksam.
Aktenzeichen: IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00

pointAugust 2001:
Das Amtsgericht Hamburg entscheidet
in Fragen der Rückabwicklung einer
Lebensversicherung bei fehlerhafter
Information über Überschussermittlung
und -beteiligung zu Gunsten des
Verbrauchers.
Aktenzeichen: 12 C 6BttJ1

pointMai 2004:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ent-
scheidet zur Frage der fehlerhaften
Modellrechnungen bei fondsgebunde-
nen Lebensversicherungen zu Gunsten
des Verbrauchers.
Aktenzeichen: 12 U 135103

pointMai 2005:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf ent-
scheidet, dass ein Abzug von
Abschluss- und Stornokosten bei der
Berechnung der Rückkaufwerte von
KLVs grundsätzlich unzulässig ist.
Aktenzeichen: 4 U 146104

pointJuli 2005:
Das Bundesverfassungsgericht verur-
teilt Lebensversicherer, ihre stillen
Reserven mit den Kunden zu teilen.
Aktenzeichen: 1 BvR 8CW5

linie

pointOktober 2005:
Der Bundesgerichtshof untersagt den
Versicherungsgesellschaften, die früh-
eren Rückkaufwert-Klauseln rück-
wirkend durch eine angeblich transpa-
rentere Darstellung zu ersetzen.
(unberechtigter Klauseltausch)
Zusätzlich verpflichtet er die Gesell-
schaften, bei vorzeitiger Kündigung zu
Mindestrückkaufwerten.
(Az. IV ZR 177/03, IV ZR 245103 / IV ZR
162/03)

pointSeptember 2007:
BGH Rechtsprechung gegen Fonds-
policen Anbieter. Mindestrückkaufwert
gilt auch für Fondspolicen.
(Az. IV ZR 321/05)

pointJuli 2009:
BGH Rechtsprechung bestätigt die
Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen
bei ratenweisen Zahlungen von Versich-
erungsprämien.
(Az. I ZR 22/07)

pointOktober 2009:
Landgericht Hamburg erklärt mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündi-
gung für ungültig.
(Az. 1116/07, 1136/07, 1153/07)
_________________________________

AG Hamburg vom 29.08.2002
      (19 C 135102)
AG Köln vom 21.02.2003
      (111 C 429102)
AG Grimma vom 09.04.2003
      (2 C 1045/02)
AG Alfe/d (Leine) vom 07.05.2003
      (4 C 5n/02)
LG Hildesheim vom 15.05.2003
      (1 S 3/03)
LG Hildesheim vom 16.10.2003
      (1 S 54103).
OLG Düsseldorf Urteil vom 13.05.2005
      (Az.: 1-4-U 146/04)

 

            Hauptmenü
            ______________________________

                ●   Home
 
                ●   Philosophie
 
                ●   Fakten
 
                ●   Service
 
                ●   Kontakt
 
 

         Anlage
            ______________________________

                ●   Anlagebeschreibung
 
                   Unternehmensprofil
 
                   Beteiligung
 
                ●   Ihre Vorteile
 
                ●   Varianten
 
                ●   Beispielrechnung
 
                ●   Ihr persönliches Angebot



bg  
Sitemap und Suche Impressum Disclaimer Datenschutz Wegbeschreibung